In einem umfangreichen Handbuch sind fast alle bekannten Krankheiten mit einer Nummer bezeichnet. Die neue Vorschrift zwingt uns Ärzte in den Praxen, auf den Krankenscheinen bei der Abrechnung und auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen diese Nummern anzugeben. Da es sich um eine gesetzliche Bestimmung aus dem Gesundheitsspargesetz handelt, müssen alle Kassenärzte sich an diesen Verschlüsslungszwang halten, wenn sie Kassenpatienten behandeln.
Diese Bestimmung ist für die Freiheit des Einzelnen hochgradig gefährlich!
Durch die computerlesbare einheitliche und maschinenlesbare Verschlüsselung kann jeder Computerspezialist mit allereinfachsten Mitteln private Daten über eine große Anzahl von Patienten gewinnen.
Stellen Sie sich zum Beispiel vor, was passiert, wenn große Betriebe anfangen, alle Mitarbeiter zu entlassen, |  | die mehr als einmal im Jahr Montags krank gewesen sind und erhöhte Leberwerte haben?
Oder was könnte passieren, wenn eine Krankenkasse anfängt, per Computer allen Patienten, die gehäuft Sportverletzungen haben, höhere Beiträge aufzuzwingen, weil sie einen zu riskanten Sport betreiben?
Privatpatienten sind von diesen Reglementierungen - bisher - ausgenommen. Wenn Sie freiwillig versichert sind, und Ihre Abrechnung nicht über den Krankenschein, sondern mit einer Privatrechnung zum einfachen Gebührenordnungssatz erfolgt, müssen Ihre Diagnosen auch noch nicht computerverschlüsselt werden. Diesen Vorteil sollten Sie unbedingt nutzen, um persönlichen Daten vor dem großen Krankenkassencomputer zu schützen.
Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten, daß Sie mit der zentralen Datensammlung durch die Krankenkassen und der ICD-Verschlüsselung nicht einverstanden sind!
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